AGB´s für die Vermittlung von EU-Neuwagen
Die mitgelieferten Werks-Garantiepapiere für das EU-Neufahrzeug enthalten das Auslieferungsdatum des EU-Vertragshändlers. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er den Lieferanten erst mit Auslieferung der Garantieunterlagen ersehen kann. Für den Umfang der Garantie gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Herstellers. Die Ausstattung richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes. Ausländische Formulare sind erforderlichenfalls zu unterschreiben.
Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Vermittler ist von der Leistung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Lieferanten vorgenommen wird oder wenn ein Import durch Gesetzesänderung wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von der Bestellung zurücktreten. Der Auftraggeber kann einen Verzugsschaden nur geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Fehlende Ausstattungsdetails werden zu Listenpreisen erstattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges den Gesamtbetrag zu zahlen. Mit Zahlung des Gesamtbetrages sind Kaufpreis für das EU-Neufahrzeug sowie Gebühren und Auslagen des Vermittlers abgegolten. Die Zahlung kann nur in bar oder mit LZB-bestätigtem Scheck bei Übergabe des EU-Neufahrzeuges vorgenommen werden oder als Vorabüberweisung. Bei Anlieferung frei Haus wird vorher der Gesamtbetrag überwiesen. Der Auftraggeber verzichtet auf Offenlegung der Einkaufsrechnung, ihm genügt die Gesamtrechnung des Vermittlers. Die Abnahme des EU-Neufahrzeuges hat spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers (Tostedt).
Widerrufsbelehrung für Lagerfahrzeuge gem. Fernabsatzgesetz (gilt nicht für Bestellfahrzeuge, weil es sich hierbei um ein speziell nach den von Ihnen als Auftraggeber gewünschten Spezifikationen für Sie gefertigtes Fahrzeug handelt.): Der Auftraggeber kann seine, auf den Abschluss des Bestellauftrages gerichtete Willenserklärung binnen 2 Wochen schriftlich widerrufen. Die Frist zum Widerruf beginnt an dem Tag des Vertragsabschlusses.
AGB´s für die Vermittlung von Deutschen Neuwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das rechtliche Verhältnis zwischen der take-your-car GmbH, Hopfenberg 24a, 21244 Buchholz - nachfolgend take-your-car GmbH - und dem Nutzer des take-your-car GmbH Angebotes - nachfolgend Auftraggeber genannt - im Rahmen der unter § 2 definierten Leistungen. §2 Leistungen von take-your-car GmbH: take-your-car GmbH vermittelt dem Auftraggeber Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz. take-your-car GmbH berät den Auftraggeber in allen Fragen rund um die Angebote und stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und angeschlossenen Kooperationspartnern her. § 3 Haftung und Kosten: take-your-car GmbH übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Korrektheit der abrufbaren Informationen und bekannt gegebenen Preisnachlässe. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf die Leistungen von take-your-car GmbH und auf die bekannt gegebenen Konditionen besteht nicht. Für Geschäfte mit unseren Kooperationspartnern gelten deren jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. take-your-car GmbH erhebt für die Vermittlungstätigkeit keine Gebühr vom Auftraggeber. §4 Erfüllung des Vermittlungsauftrages: Der Auftrag seitens take-your-car GmbH ist erfüllt, wenn der Auftraggeber vom jeweiligen deutschen Vertragshändler einen Kaufvertrag erhält, in welchem der Vorteilspreis und die Ausstattung des Neuwagens dokumentiert sind. Der Vermittlungsauftrag erlischt mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und dem Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Vertragshändler. §5 Widerrufsrecht: Der Auftraggeber kann den Vermittlungauftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Im Falle eines Widerrufes entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist die verbindliche Bestellung des Vertragshändlers auf Basis des Vermittlungsauftrages unterschrieben zurückgeschickt hat. Ebenfalls erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn bei Leasing oder Finanzierung die Vertragsunterlagen des Finanzdienstleisters durch den Auftraggeber innerhalb der Widerrufsfrist an den Finanzdienstleister unterschrieben zurückgeschickt wurden. §6 Datenschutz: Die Datensicherheit ist take-your-car GmbH sehr wichtig. take-your-car GmbH gewährleistet dem Auftraggeber einen sehr sensiblen Umgang mit seinen Daten nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten von take-your-car GmbH gespeichert, bearbeitet und benutzt werden, um Angebote zu erstellen und um die Vermittlungstätigkeit durchführen zu können. take-your-car GmbH ist ausdrücklich berechtigt, die Daten des Auftraggebers an Autohändler und ggfs. Finanzdienstleister zum Zweck der Angebotserstellung oder Auftragsabwicklung weiterzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen. §7 Änderung der AGB: take-your-car GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern. §8 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist: take-your-car GmbH, Hopfenberg 24a, 21244 Buchholz. Stand: 09.05.2011.
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