Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von EU Neuwagen 

1. Gegenstand der Lieferung

Die mitgelieferten Werks-Garantiepapiere für das EU Neufahrzeug enthalten das Aus­lie­fe­rungs­da­tum des EU Vertragshändlers (Verkäufers). Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er den Namen des Verkäufers erst mit Auslieferung der Garantieunterlagen ersehen kann.

2. Garantie

Für den Umfang der Garantie gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Her­stel­lers.

Ausländische Formulare sind erforderlichenfalls zu unterschreiben.

3. Beschaffenheit

Die Ausstattung richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Landes, in welchem der Verkäufer geschäftsansässig ist.

Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des Herstellers behält sich der Verkäufer während der Lieferzeit vor, sofern das vertragsgegenständliche Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zu­mut­bar sind. Wünscht der Auftraggeber nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Ausstattungsänderung wird diese mit 60 Euro berechnet.

EU-Fahrzeuge können eine Tageszulassung bzw. Exportzulassung erhalten haben, dadurch kann sich die Herstellergarantie verkürzen.

4. Lieferpflicht

Der Vermittler haftet nicht dafür, dass das Fahrzeug vom Verkäufer nicht oder nicht wie vom Auftraggeber bestellt geliefert wird, dass unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung (zwei Prozent oder mehr) vom Verkäufer vorgenommen wird oder dass ein Import durch Gesetzesänderung wesentlich er­schwert wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermittler aber, den Auftraggeber über die Nichterfüllbarkeit der Leistung des Verkäufers unverzüglich, nachdem der Vermittler hiervon Kenntnis erlangt, zu informieren und, soweit der Auftraggeber bereits Gegenleistungen an den Vermittler erbracht hat, diese unverzüglich zu erstatten. Ein Schadenersatz gegen den Vermittler wegen Nichterfüllung ist in diesen Fällen aus­ge­schlos­sen. Wird ein unverbindlicher Liefertermin von dem Verkäufer um mehr als 8 Wochen über­schrit­ten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm gesetzten, angemessenen Nach­frist von der Bestellung zurücktreten. Der Auftraggeber kann einen Ver­zugs­scha­den gegen den Vermittler nur geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wegen fehlender Ausstattungsdetails ermäßigt sich der Gesamtpreis um deren Listenpreise. Es gilt der jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuersatz am Tag der Fahrzeugauslieferung. 

5. Zahlung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges den Gesamtbetrag zu Händen des Vermittlers als Zahlstelle zu zahlen. Mit Zahlung des Gesamtbetrages sind der Kaufpreis für das EU-Neufahrzeug sowie die Vermittlungsprovision und die Auslagen des Vermittlers abgegolten. Die Zah­lung kann mit LZB-bestätigtem Scheck, Bankscheck bei Übergabe des EU-Neu­fahr­zeu­ges oder als Vorabüberweisung vorgenommen werden. Eine Zahlung in bar ist nicht vorgesehen. Bei Anlieferung frei Haus wird vorher der Gesamtbetrag überwiesen. Der Auftraggeber verzichtet auf Of­fen­le­gung der Einkaufsrechnung, ihm genügt die Gesamtrechnung des Vermittlers.

6. Nennung des Verkäufers

Der Auftraggeber kann von dem Vermittler verlangen, dass dieser dem Auftraggeber den vollständigen Namen und die Geschäftsanschrift des Verkäufers bekannt gibt, damit der Auftraggeber seine Rechte aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer wahrnehmen kann. 

7. Übernahme, Verzug, Rücktritt

Die Übernahme des EU Neufahrzeuges hat spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Mit­tei­lung über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Erfolgt die Übernahme nicht frist­ge­mäß, kann der Vermittler den Auftraggeber mit einer Frist von mindestens wei­te­ren 8 Tagen in Verzug setzen.

Nimmt der Auftraggeber das Fahrzeug trotz Verzuges nicht ab, kann der Vermittler vom Vertrag zurücktreten.

8. Pauschalierter Schadenersatz

Ist der Auftraggeber gemäß Ziffer 7. vom Vertrag zurückgetreten, kann der Vermittler vom Auf­trag­ge­ber die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger an­zu­set­zen, wenn der Vermittler einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Scha­den nachweist.

9. Nebenabreden, Gerichtsstand

Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Ver­trags­än­de­run­gen sind schriftlich niederzulegen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ge­schäfts­sitz des Vermittlers.

 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(gilt gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht für Bestellfahrzeuge, weil das von Ihnen bestellte Fahrzeug in der gewünschten Spezifikation nicht vorgefertigt ist, sondern nach Ihrer individuellen Auswahl und Bestimmung hergestellt wurde)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Firma take-your-car GmbH, EU Neufahrzeuge

vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Hoins

Hopfenberg 24 a, 21244 Buchholz

(Verkauf und Auslieferung: Bäckerstr. 24)

Telefon: 04181-2176-0

Telefax: 04181-2176-20

eMail : info@take-your-car.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das dem Vermittlungsauftrag beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung